Auswahl bei der Vorsorge -
Wahl und Bedeutung der Pensionskassen für KMU

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in KMU Life, 24. Juni 2010.

Noch vor einem Jahr war die betriebliche Vorsorge im Rahmen der Finanzkrise aus dem Lot. Viele Sammelstiftungen waren in die Unterdeckung gerutscht. Heute ist das Bild wieder etwas freundlicher. Im Zeichen mehrerer globaler Strukturkrisen drohen aber wieder dunkle Wolken am Vorsorgehorizont. Wie kann man sich bei der Wahl seiner Vorsorgestrategien dagegen wappnen? Wir baten verschiedene Anbieter um Stellungnahmen. Den Anfang macht Herbert Brändli von der B+B Vorsorge AG.

Die Debatten in der Schweiz rund um das Referendum zum Umwandlungssatz haben trotz vieler Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge leider nur wenig Klarheit geschaffen. Mit den jüngsten internationalen Strukturverwerfungen wurde die verbreitete Verunsicherung in der KMU-Welt weiter verschärft. Sturm laufende Notenpressen heizen eine unkontrollierte Schuldenwirtschaft an, was erfahrungsgemäss auch negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft zeitigen wird und in den Pensionskassen sind vormals vermeintlich mündelsichere Anlagen in Staatsanleihen plötzlich höchst gefährdet. Bietet die 2. Säule in diesem wirtschaftlichen Umfeld noch Sicherheit und was bedeuten Garantien? Sind Pensionskassen ein Auslaufmodell oder können sie mit der AHV den Lebensstandard ihrer Mitglieder bis ans Lebensende gewährleisten?

In einem kürzlich publizierten weltweiten Vergleich hat das schweizerische Dreisäulensystem die beste Gesamtbewertung erhalten. Vor allem die Finanzierung und Unabhängigkeit der 2. Säule haben zu diesem Spitzenplatz verholfen. Dank dem Kapitaldeckungsverfahren blieb die betriebliche Vorsorge auch in Krisenzeiten finanziell robust und fast unbeeinflusst von schwächelnden Unternehmen. Die Pensionskassen haben dem gesamten System Stabilität verliehen. Weit abgeschlagen blieben Volkswirtschaften, die auf das Umlageverfahren gesetzt und/oder die Pensionskassen nicht konsequent von ihren Unternehmen getrennt haben.

Das Säulenmodell

In der Schweiz wird etwa ein Fünftel aller Löhne für die Altersvorsorge abgezweigt. Rund die Hälfte davon fliesst in die 1. Säule und via Staat als Renten direkt zu den Pensionierten. Die andere Hälfte fliesst als individuelle Sparbatzen in die betriebliche Vorsorge, wird dort von Pensionskassen angelegt und später in Altersrenten umgewandelt. Sie verwalten für die meisten ihrer Mitglieder den grössten Teil des persönlichen Vermögens, den diese, mit wenigen Ausnahmen, nicht vor dem Alter 60 beziehen dürfen.

Die Pensionskassen sind von den Unternehmen finanziell und juristisch getrennt, eigenständig und gehören ihren Mitgliedern. Sie sind für das eigene Wohl und Gedeihen verantwortlich und dürfen beispielsweise bei Unterdeckungen nicht auf Nachschusszahlungen der Arbeitgeber hoffen.

Weil immer weniger Erwerbstätige nicht immer mehr und höhere Renten direkt zahlen können, kommt der 2. Säule vor allem in alternden Volkswirtschaften immer stärkeres Gewicht zu. Mit steigender Ertragskraft kann diese sowohl die Schwäche der 1. Säule ausgleichen als auch zunehmende Rentenlaufzeiten finanziell abdecken. Ein Mitglied bleibt heute im Durchschnitt 63 Jahre dabei, mit zunehmender Tendenz. In den einzelnen Pensionskassen überlagern sich die individuellen Vorsorgezyklen solange neue Mitarbeiter nachstossen. Offene Pensionskassen verfügen damit über fast unbeschränkte Anlagehorizonte.

Vorsorge und Aktien

Dank dem weiten Anlagehorizont sind Pensionskassen ausserordentlich robust gegenüber Schwankungen von Anlagevehikeln. Die natürliche Fähigkeit, Marktschwankungen auszuhalten, ermöglicht ihnen mit Aktienanlagen an der Entwicklung der Volkswirtschaften teilzuhaben. Sie sind nicht gezwungen, mit vermeintlich sicheren, risikoarmen Finanzierungsvehikeln den Verlauf der Erträge zu glätten. Die enormen Auswirkungen eines Verzichts auf ertragsschwache Finanzanlagen und teure Absicherungsinstrumente sind aus einem Langzeitvergleich der Credit Suisse ersichtlich.

Global haben Aktien über die vergangenen 110 Jahre nominell durchschnittlich mit 8,5 Prozent und Obligationen mit 4,8 Prozent rentiert. Auf realer Basis waren Aktien mit 5,3 Prozent sogar dreimal rentabler als Obligationen. Der Geldmarkt warf 0,9 Prozent Rendite ab und wurde von Aktien fast sechsmal übertroffen. Bezogen auf die Schweiz waren die Unterschiede weniger ausgeprägt. Mit Aktien betrug die reale Rendite 4,3 Prozent, mit Obligationen 2,5 Prozent und auf dem Geldmarkt wurden 0,8 Prozent erwirtschaftet. Bei den Nachbarn Deutschland, Frankreich und Italien waren die Differenzen hingegen extremer. Dort haben Obligationen, wie in Japan, langfristig real negativ zu Buche geschlagen. Aktien waren indessen in allen wichtigen Wirtschaftsländern zwischen 1,9 Prozent (Italien) und 7,3 Prozent (Australien) immer positiv.

Transparent und Effizient

Effizienz bei Pensionskassen heisst hohe Erträge und niedrige Kosten. Bei der gegebenen Assetallokation sollte es den schweizerischen Pensionskassen leicht fallen, ihre Effizienz zu verbessern, zumal auch auf der Kostenseite noch grössere Einsparungen möglich sind. Mit einem verstärkten Aktienengagement können die Erträge nachhaltig gesteigert werden. Bereits 1 Prozent mehr Rendite, mit entsprechend höheren Zinsgutschriften, lassen die BVG-Alterguthaben um 20 Prozent und die zugehörigen Altersrenten bis zu einem Drittel anwachsen. Einem Versicherten mit einem Lohn von 60’000 Franken kann die Altersrente, die er mit Zinsgutschriften von 2 Prozent erhalten würde, mit Zinsgutschriften von 5 Prozent von 25’160 Franken auf 56’910 Franken nachgebessert werden.

Pensionskassen stärken mit einer effizienten Transformation der Beiträge in Renten nicht nur die betriebliche Altersvorsorge. Mit hohen Zinsgutschriften und hohen Umwandlungssätzen steigern sie den Wert der Arbeitsentschädigungen generell. Höhere Altersrenten erhöhen somit den Nutzen, den Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter aus dem Lohnsystem ziehen. So können KMU mit einer guten Wahl der Pensionskasse die eigene Attraktivität am Arbeitsmarkt bei gleichbleibenden Löhnen signifikant verbessern.

Richtige Wahl

Bei der Wahl und Installation einer Pensionskasse geht es für KMU und ihre Mitarbeiter um sehr viel. Sie sollten ihre Vorsorgelösung deshalb periodisch überprüfen und allenfalls auf veränderte Umfelder und Situationen abstimmen. Bei der Beurteilung stehen Erträge und Kosten sowie die Finanzierung und Verteilung der Vermögen im Vordergrund. Hingegen sind unterschiedliche und schwankende Deckungsgrade nebensächlich und generell überbewertet. Viel wichtiger sind Regelungen und versichertengerechte Pensionskassenlösungen der Zu- und Abgänge bei Über- und Unterdeckungen. Leider steht dem oft der gesetzliche Rahmen im Weg. Statt innovativer, anspruchsvoller Antworten verfolgen darum viele Pensionskassen lieber einen einfacheren Selbstzweck.

Organe und Verwalter handeln dann eigensinnig, statt die Interessen ihrer Versicherten zu vertreten. Dieses Wirken gegen den Auftrag der Eigentümer wurde offensichtlich beim Referendum zum Umwandlungssatz. Zahlreiche Pensionskassen und ihre Verbände, allen voran die Vertreter von Versicherungssammelstiftungen, drängten im Verein mit Politikern und Beratern auf eine Senkung. Das Volk, die Versammlung der Pensionskasseneigentümer, hat dagegen ein klares Votum gegen weitere Leistungskürzungen abgegeben und den unmissverständlichen Auftrag zur Effizienzsteigerung erteilt.

Die Überprüfung verschiedener Pensionskassenlösungen scheitert häufig bereits an der Kenntnis von Alternativen und fehlendem oder unterschlagenem Datenmaterial. Allein gelassen mit diesem Informationsnotstand verlassen sich KMU gutgläubig auf nichts sagende, technische Berechnungen und Prognosen. Mit holen Garantieversprechen wird ihnen eine falsche Sicherheit vermittelt, die sie scheinbar von ihrer Verantwortung entlastet. Schon die gängigen Projektionen auf Versicherungsausweisen sind aber praktisch das Papier nicht wert und zumeist vor der Verteilung bereits Makulatur. Antworten zu den oben erwähnten, hauptsächlichen Erfolgskriterien können darum praktisch nur aus der Vergangenheit und dem weitgehend reglementarisch diktierten, bisherigen Verhalten der zuständigen Organe abgeleitet werden. Nicht abschliessend empfehlen wir darum die Beachtung nachstehender Punkte:

a) Geschäftsmodell
Pensionskassen sind in der Schweiz grundsätzlich unabhängig von Betrieben und Unternehmen. Es ist zu prüfen, ob dennoch (auch mit Dienstleistern der Pensionskasse) vertragliche oder finanzielle Abhängigkeiten geschaffen wurden, beispielsweise mit Gegengeschäften, Verpflichtungen zur Nachschusspflicht bei Unterdeckungen, Kick-backs oder Provisionsvereinbarungen aus Versicherungs- oder Vermögensverwaltungsverträgen et cetera.

Pensionskassen sind Risikogemeinschaften. Unter diesem Aspekt sind zu prüfen:

  • Anschlussbedingungen, Freizügigkeits- und Abgangsregelungen und ihre praktische Wirkung im Veränderungsfall auf das Individuum, den Anschluss und die Stiftung.
  • Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte der Versicherten (sprich Eigentümer)
  • Solidaritäten, welche noch spielen oder ausgeschaltet wurden. Stimmen beispielsweise Sparbeiträge und Altersgutschriften überein, oder erfolgt der Aufbau der Altersleistungen mittels Durchschnittfinanzierung (Umverteilungen zu Lasten der Jungen)?
  • Rückversicherungen und die (kostenwirksame) Abstimmung zwischen Risikoversicherungen vor und Renten(-laufzeiten) nach der Pensionierung

b) Bezüglich Anlagen ist zu prüfen:

  • ob die Pensionskasse mit ihren Anlagen Geld für die Versicherten verdient oder primär Dritte an Pensionskassengeldern verdienen.
  • ob die Anlagesubstanz werthaltig ist und alle Anlagevehikel verstanden und erklärbar sind.
  • wie hoch die Nettoerträge der Pensionskasse (nicht von Dritten, wie Dienstleistern, Managern und Verwaltern) in der möglichst weit zurückreichenden Vergangenheit waren.

c) Bezüglich dem Leistungspotential ist zu prüfen:

  • wie hoch die Wertzuführung (Zinsgutschriften) durch die Pensionskasse (dritter Beitragszahler) ist. Die Höhe der zugeführten Beiträge besagt nichts über die Effizienz der Vorsorgeeinrichtung.
  • wie hoch Freizügigkeitsleistungen (Zinsgutschriften) und Neurenten (Umwandlungssatz) sind. Sie stehen in direktem Zusammenhang mit den erwirtschafteten Nettoerträgen und der Verteilungspolitik (Reservenbildung). Auch sogenannte Leistungsprimate haben einen Umwandlungssatz. Er entspricht wie im Beitragsprimat dem Verhältnis zwischen der Neurente und dem zugehörigen Deckungskapital.
  • wie hoch Kosten und Beiträge für Risikoversicherung und -absicherung sind.
  • wie hoch Kosten und Beiträge für Administration und Verwaltung sowie spezielle Dienstleistungen sind.

Mit Hilfe einer solchen oder ähnlichen «To-do-Liste» sollte Ihre Vorsorge trotz globaler Turbulenzen in trockenen Tüchern gelagert sein.

 

Herbert Brändli erlangte 1986 das eidgenössische Diplom des Pensionsversicherungsexperten. Brändli gründete im Jahr 1990 die B+B Vorsorge AG, die Dienstleistungen für Pensionskassen und Vorsorgeträger anbietet. Sein Unternehmen führt die Sammelpensionskasse Profond, die für 1’600 Unternehmen und deren rund 30’000 Versicherte die berufliche Vorsorge löst.

Weitere Informationen

B+B Vorsorge AG
Zürcherstrasse 66
Postfach
CH-8800 Thalwil
Telefon +41 (0) 58 589 88 01
www.bb-vorsorge.ch


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