Der marktnahe Zins
im Kreuzfeuer der Kritik
Impressum: Von Andreas Valda, am 14. April 2009 in den spn, Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten. Mit Genehmigung des Autors
Fachausdrücke und Abbildungen
- Fachausdrücke
- Abbildungen
1. 60-jährige rollende Durchschnittsrendite ab 1925
2. Jährliche Performance bei einem Aktienanteil von 25 Prozent seit 1991
3. Inflation seit 1939
Seit Herbst ist unter Pensionskassen-Experten eine engagierte Debatte im Gange, bei der Fragen diskutiert werden wie: Zu welchem Zins sollen Rentenvermögen bewertet werden, zum marktnahen oder zum langfristigen, hohen Zins? Die Auseinandersetzung rüttelt an den Grundfesten der zweiten Säule.
Diskussionen über den «richtigen Bewertungszins» von Rentenvermögen, den sogenannten technischen Zins, gibt es seit Jahren. Begonnen hat die Debatte 2002, als die ersten Pensionskassen in Unterdeckungen gerieten. Doch seit Herbst letzten Jahres hat sich die Auseinandersetzung verschärft. Ausgangspunkt ist eine neue Fachrichtlinie der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten. Die Richtlinie sollte das berufliche Verhalten der Pensionskassen-Experten koordinieren. Ein Entwurf dieser Richtlinie kam in der letzten Generalversammlung im Oktober zur Abstimmung. Doch die Gegner waren so zahlreich, der Widerstand so heftig, dass der Entwurf mit grosser Mehrheit zurückgewiesen wurde.
Was Pensionskassen-Experten entscheiden, ist nicht unerheblich, denn ihre Praxis beeinflusst die berufliche Vorsorge. Die rund 100 Mitglieder der Vereinigung beraten die rund 1900 autonomen und teilautonomen Pensionskassen und Sammelstiftungen der Schweiz. Von Gesetzes wegen bestätigen sie die Einhaltung der Pensionsverpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung. Auf ihre Berichte stützen sich die Aufsichtsbehörden der Kantone und des Bundes. Ihre Funktion ist also der eines Arztes nicht unähnlich, der die Arbeitsfähigkeit von Patienten beurteilt. Ist die Kasse gesund? «Wir haben da eine hoheitliche Teilfunktion», sagt Pensionskassen-Experte Peter Zanella von Watson Wyatt.
Zumindest in einem waren sich die Experten einig: Die neue Methode würde in der jetzigen Wirtschaftslage zu deutlich tieferen Renten führen. Statt der heute gängigen 3,5 bis 4,5 Prozent Verzinsung würde ein Satz von 2 bis 3 Prozent zum Zuge kommen. Die Anwendung dieses marktnahen oder «ökonomischen» Zinses (so der Begriff in der Debatte) würde die Renten im Vergleich zu heute um ein Drittel bis um die Hälfte schmälern – ein drastischer Rückgang.
«Scharlatanerie!», «… fast schon ein Verbrechen!»
Vier Monate nach der entscheidenden Sitzung gehen die Wogen noch immer hoch. Berichtet wird von einer kulturell geprägten Auseinandersetzung: Deutschschweizer gegen Westschweizer, Puristen gegen Pragmatiker, Ökonomen gegen Versicherungsmathematiker. Die Fürsprecher der neuen Methode appellieren an den Wirtschaftssinn. Sie verweisen auf das miserable Resultat der Finanzmärkte im Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Sie warnen vor einem starken Anstieg der Rentnerverpflichtungen innerhalb weniger Jahre. Sie sehen es nicht nur als Experten, sondern als Bürgerpflicht, zu handeln, bevor es für die zweite Säule zu spät ist. «Den Versicherten zu hohe Zinsen zu versprechen, geht auf die Kosten der aktiv Versicherten. Die Zeche werden einst die Jungen bezahlen», kritisiert ein angesehener Experte. Das müsse jetzt ein Ende haben. «Hohe Prämien kassieren und in zehn Jahren bankrottgehen: Das grenzt an Scharlatanerie», macht ein anderer seinem Ärger Luft. Gegner der ökonomischen Methode warnen vor Vertrauensschäden am Pensionssystem, würde man die neue Bewertung einführen. Denn der Marktzins würde die Renten je nach Börsenjahr schwanken lassen. Bei guter Wirtschaftslage wären die Renten hoch, bei schlechter tief. «Ein starkes Auf und Ab dieses auf Langfristigkeit ausgelegten Zinses bringt nichts. Das würde die Versicherten nur erschrecken», so ein Experte. «Ich finde es fast schon ein Verbrechen, dass man so auf Panik macht.»
Befürworter mit guten Argumenten
Die Heftigkeit hat die Züge einer Glaubensdebatte. Doch was sind die Fakten? Betrachten wir zuerst die Seite der Befürworter des «ökonomischen Ansatzes». Ihre Argumente sind die folgenden:
- Neue Rechnungslegung. Seit 2005 gelten für Pensionskassen neue Bilanzierungsvorschriften. Ihre Anlagen (die sogenannte Aktivseite der Bilanz) müssen zum Marktwert bemessen werden. Das heisst, der Wert der Wertschriften und Immobilien schwankt je nach Börsen- und Wirtschaftslage. In guten Jahren schliesst die Anlageseite mit Gewinn ab, in schlechten Jahren mit Verlust. Der Wert der Anlagen bewegt sich also stark auf und ab. Der Anlageseite stehen in der Bilanz die Rentenverpflichtungen starr gegenüber. Warum? Weil der technische Zins vom Stiftungsrat definiert und jahrelang beibehalten wird. Der Durchschnitt liegt bei 3,6 Prozent im Beitragsprimat und 4 Prozent im Leistungsprimat (Werte 2007, Umfrageergebnisse Swisscanto 2008). In einer Marktsituation wie der jetzigen driften das Vermögen und das Versprechen immer weiter auseinander. Während das Vermögen der Pensionskassen dank Anlageerträgen seit 2000 jährlich im Schnitt um 1,1 Prozent gewachsen ist, wurden die Rentenkapitalien mit einem Zins von durchschnittlich 3,8 Prozent (Schätzungen basierend auf Swisscanto-Umfragen und dem CS-Pensionskassenindex) verzinst. «Dieses Auseinanderdriften von Aktiv- und Passivseite ist ein auf Dauer unhaltbarer Zustand», sagt Stephan Wyss, Experte von Swisscanto und Vorstandsmitglied der Expertenkammer. Er plädiert für eine ehrliche Darlegung des Problems gegenüber den Versicherten.
- Die Krux mit dem technischen Zins. Der technische Zins in seiner heutigen Form führt zu einer verhängnisvollen Situation. Je höher er ist, desto besser steht die Pensionskasse in den Augen der Versicherten und der Aufsicht da. Denn je höher der Wert, desto höher der erwartete Ertrag, desto höher der Deckungsgrad. Fachleute nennen ihn in dieser Rolle den «Bewertungszins». Überspitzt formuliert: Je höher die Stiftungsräte den Bewertungszins festlegen, umso rosiger die Aussichten. «Es liegt in der Natur der Sache, dass der Stiftungsrat seine Kasse nicht schlechter darstellen will als nötig», sagt Stephan Wyss. Gleichzeitig legt der technische Zins aber auch die Finanzierung oder den Umwandlungssatz fest. Fachleute nennen ihn in dieser Rolle den «Rechnungszins». Er definiert das Renditeminimum, das mit den Anlagen erzielt werden muss, damit die Rentenversprechen erfüllt werden können. Er muss langfristig realistisch sein. Was heisst das? Realistisch in Bezug auf das Risiko, das die Kasse eingehen kann, und realistisch in Bezug auf die Kapitalmärkte. Beide Grössen sind in der Tendenz sinkend: Die Kassen haben selten noch Reserven und die Kapitalmärkte fallen als «dritter Beitragszahler» aus. «Ein Rechnungszins von 4 Prozent ist für die meisten Kassen unrealistisch hoch», sagt Stephan Wyss.
- Rentner tragen ihr Risiko nicht. Pensionären verspricht man also eine Rente zu einem heute nicht marktkonformen Zins. Und sie tragen kein Risiko. Renten sind bei Sanierungen unkürzbar. Jedes schlechte Jahr geht zulasten der aktiven Versicherten. Das heisst, die Rentner verschulden sich bei der aktiven Generation, ohne ihrerseits Garantien zu geben. Wie reagiert die aktive Generation? Um den Verlust einzuspielen, setzen die Stiftungsräte (als Vertreter der Versicherten) auf ein höheres Anlagerisiko. Sie kaufen mehr Aktien und Hedgefonds. Im guten Fall spielen sie die Rentnerschuld wieder ein. Im schlechten Fall zahlen sie es – zusammen mit den Arbeitgebern – mit teuren Sanierungsbeiträgen. Je tiefer der Deckungsgrad, umso schlimmer. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, beliefen sich diese Beiträge bei einigen Kassen auf Milliarden. «Es ist auf Dauer unrealistisch, dass die Rentner das Risiko auf die aktiven Versicherten abwälzen dürfen und nicht dafür geradestehen müssen. Mit der heutigen Gesetzgebung tun sie es aber», sagt Stephan Wyss. Er kritisiert, dass es keinen «Markt für Rentnerrisiken» gibt. «Wären die Renterbestände zu freien Konditionen handelbar, so würde deutlich zutage treten, dass bei einem technischen Zins von 3,5 Prozent oder mehr kein Käufer zu finden wäre», sagt Wyss. Hingegen würden Verpflichtungen bei einem Zins von 3 oder 2,5 Prozent wohl eher übernommen. «Dies allein zeigt, dass die technischen Zinsen zurzeit überhöht sind», so Wyss.
- Ausweg aus dem Risikozwang. Öfters stellen sich Stiftungsräte als Opfer dieses Zusammenhangs dar. Beispiel Ascoop. «Durch die Vorgabe des hohen technischen Zinssatzes musste die Ascoop eine aggressive Anlagestrategie einschlagen», steht im Newsletter vom letzten Sommer. Und weiter: «Aufgrund der gezwungenermassen eingegangenen Anlagerisiken wurden teilweise stark negative Anlagerenditen erzielt.» So kann es nicht weitergehen, fordert Stephan Wyss: «Es muss ein Paradigmenwechsel stattfinden.» Er könnte sich eine Trennung der Funktionen «Bewertungszins» und «Rechnungszins» vorstellen. Der Rechnungszins simuliert langfristig die notwendige Höhe der künftigen Erträge, damit Rentenverpflichtungen gemäss Gesetz (basierend auf dem Umwandlungssatz) erfüllt werden können. Der Bewertungszins zeigt, was der Markt zur Verzinsung der Renten hergibt. So würde es zwei Bilanzen geben, eine langfristige versicherungsmathematische und eine ökonomisch begründete. «Je grösser die Differenz zwischen den Resultaten beider Bilanzen, desto grösser wäre der Handlungsbedarf für die Pensionskasse für eine Sanierung oder Überschussverteilung», sagt Stephan Wyss.
- Tiefe Inflation. Bei der Festlegung der Renten im Jahr 1985 zu Beginn der obligatorischen zweiten Säule betrug der technische Zins 4 bis 4,5 Prozent. Auch der Mindestzins war so hoch. Diese Zinssätze waren aus damaliger Sicht vernünftig, weil sie auf einer langjährigen Zinsbeobachtung beruhten. Von 1939 bis 1985 betrug die Inflation durchschnittlich 3 Prozent. Zählte man eine gleichbleibende reale Verzinsung von jährlich durchschnittlich 1,5 bis 2 Prozent hinzu, so kam man auf eine nominale Verzinsung von 3,5 bis 5,5 Prozent. Davon zogen die Experten eine «Sicherheitsmarge» von 0,5 bis 2 Prozent ab. Das Resultat: technische Zinssätze zwischen 3,5 und 5 Prozent. 1992/1993 erfolgte dann ein Bruch. Seit 1993 beträgt die durchschnittliche jährliche Inflation 0,9 Prozent. Rechnet man genauso wie damals die Experten, so kommt man auf einen deutlich tieferen technischen Zins. 0,9 plus Realverzinsung ergibt einen nominalen jährlichen Durchschnittszins von 1,4 bis 2,9 Prozent. «Würde man mit einem solchen technischen Zins operieren, so würde der Zwang für Pensionskassen zum hohen Risiko wegfallen», sagt Wyss.
Die Argumente der Gegner
So plausibel die Argumente der Befürworter erscheinen, so plausibel klingt auch die Kritik daran. Diese basiert auf der Forderung, dass der technische Zins am sogenannten risikolosen Zins orientiert wäre. Dieser Zins wird häufig mit der Rendite von zehnjährigen Staatsanleihen gleichgesetzt. Zurzeit beträgt sie rund 2 Prozent.
- Das System käme in Verruf. Würde der technische Zins je nach Ertragslage schwanken, so wären die Rentenvermögen dauernden Schwankungen unterworfen. «Die Rentenumwandlungssätze müssten ständig angepasst werden. Die Renten würden einmal steigen, einmal sinken. Ein solches System würde die Versicherten stark verunsichern und die Glaubwürdigkeit der zweiten Säule untergraben», sagt Anders Malmström, Leiter Kollektivgeschäft bei Axa-Winterthur.
- Das System würde an Langfristigkeit verlieren. «Würde man die Renten zum risikolosen Zins bewerten, würde das zu extrem hohen Verlusten führen und die Arbeitgeber bei der Refinanzierung dieser Verluste überfordern. Es gäbe einen riesigen Geldabfluss», sagt Peter Zanella, Pensionskassen-Experte von Watson Wyatt. Eine Gefahr besteht auch in umgekehrter Richtung. Ein risikoloser Zins kann je nach Wirtschaftslage innert weniger Monate um ein Prozent steigen, etwa von 2 auf 3 Prozent. «Bei guter Wirtschaftslage würde dieser Effekt zu hohen Bewertungsgewinnen führen. Die Pensionskassen wären gezwungen, die Gewinne den Versicherten gutzuschreiben. Gewinne, die allein aufgrund eines höheren technischen Bewertungssatzes zustande kämen», warnt Zanella. Er nennt als Beispiel das Jahr 2006. Ein Stück weit habe man dieses Problem bereits nach dem Crash von 2002 erlebt. «In den Jahren 2005 bis 2007 wussten viele Kassen nicht, ob und wie die Überschüsse zu verteilen sind.» Eine ökonomische Orientierung des technischen Zinses würde das prozyklische Verhalten in problematischer Weise verstärken.
- Widersinnige, volatile Bewertung. Nach einer Flucht in die Sicherheit im Herbst 2005 fielen die Renditen der britischen Staatsobligationen (Gilts) extrem. Ein halbes Jahr später stiegen sie wieder um 1 bis 2 Prozent. «Jetzt soll man sich vorstellen, was passiert wäre, wenn man diese Veränderungen zu einem marktnahen technischen Zins bewertet hätte: Am 1. Januar 2006 wäre ein 30 Prozent höheres Deckungskapital nötig gewesen. Ein halbes Jahr später normalisierte sich dieser Wert. Sprich: Die ökonomisch bewertete, erhebliche Unterdeckung hätte sich innert einem halben Jahr aufgelöst. Das macht keinen Sinn», sagt Zanella.
- Ohne Risiken keine Rechtfertigung für berufliche Vorsorge. «Mit dem Gesetz sind wir verpflichtet, ein Stück weit in Aktien zu investieren», sagt er weiter. Die PKs seien angehalten, eine Rendite zu erreichen, die über dem risikolosen Zins liegt. Deshalb sei auch eine Bewertung des technischen Zinses über dem risikolosen Zins gerechtfertigt. Dieser dürfe nicht hoch sein, aber auch nicht «im Minus» liegen. Ein Minuswert könne sich bei einer sehr tiefen Inflation oder Deflation ergeben, so Zanella: «Das ist doch widersinnig.»
- Liquiditätsbetrachtung. «Der technische Zins als Bewertungszins ist nicht entscheidend in der Betrachtung, ob eine Pensionskasse richtig bewertet ist oder nicht. «Viel wichtiger ist die Frage der Kapitalflüsse», sagt Olivier Kern, Pensionskassen-Experte von Pittet Associes. Eine Kasse mit vielen jungen Versicherten und wenig Rentnern steht anders da als eine Kasse mit vielen Rentnern. Kern verdeutlicht dies an einem Beispiel: Wenn Kasse A den Versicherten 10 Franken schuldet, aber nur 9 Franken in der Kasse hat, beträgt ihre Unterdeckung 90 Prozent. Sie stünde kurz vor der Sanierung. Wenn die Kasse A von aktiv Versicherten 100 Franken einbezahlt erhält, beträgt ihre Verpflichtung ihnen gegenüber 110 Franken. In der Kasse hat sie 109 Franken. Der Deckungsgrad beträgt also 99 Prozent. Dies bei der gleichen Schulddifferenz von einem Franken. Die Kasse wäre kein Sanierungsfall, ganz unabhängig davon, welchen Zins sie mit dem Kapital erwirtschaften würde. Seine Folgerung: «Es gibt drei Finanzierungsquellen: die Beiträge der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Anlageerträge. Die Beiträge werden während 40 Jahren einbezahlt. Weitere 20 Jahre werden Renten ausbezahlt. Wir haben also einen Anlagehorizont von 60 Jahren. In diesen 60 Jahren werden wir sicher einen höheren Zins als den risikolosen erwirtschaften können», sagt Kern. Diese Zusammenhänge seien vielen Leuten gar nicht bekannt. «In der Öffentlichkeit wird deshalb die Position der Sammelstiftung Profond oft falsch verstanden. Profond hat sehr viele Geldzuflüsse, weil sie viele Aktive hat und wenige Rentner. So kann sie sich einen höheren technischen Zins leisten als Kassen mit einer vergleichbaren Struktur», so Kern. Entscheidend sei der Blickwinkel: «Vor einer Liquidation wird eine Kasse anders beurteilt als im laufenden Betrieb.»
- Langjähriger Durchschnitt. Der langfristige Charakter der zweiten Säule mit einem Horizont von 60 Jahren führt zu der Frage, welcher langfristige Zins ökonomisch gestützt ist. Pensionskassen-Experte Herbert Brändli von B+B Vorsorge (Profond) zieht den 60-jährigen gleitenden Durchschnitt von Schweizer Titeln zurate. «Obligationen rentierten mit 4,4 Prozent. Das schlechteste Resultat betrug 4,1 Prozent, das beste 4,6 Prozent.» Mit einer reinen Aktienanlage wären in über 60 Jahren mindestens 6,6 Prozent erreicht worden. Im Jahr 2000 betrug der 60-jährige Durchschnitt von Aktienanlagen 10,2 Prozent! Brändli fordert daher, in der beruflichen Vorsorge von kurzfristigen Denkschemas und Handlungsstrategien wegzukommen. Mit langfristig orientierten Anlagestrategien sei ein technischer Zins von 4 Prozent «jederzeit gerechtfertigt».
Wie geht es weiter?
Die Positionen zwischen Befürwortern und Gegnern liegen weit auseinander. Einerseits sind da die Experten, die die marktnahe Bewertung bevorzugen. Das sind allerdings eher wenige. Die Mehrzahl bevorzuge die bisherige traditionelle Berechnungsmethode. «Und dann gibt es die Untergruppe derer, die die traditionelle Methode anwenden, aber einen höheren Zinssatz einsetzen», beobachtet Walter. LCP Libera mit rund 20 Experten habe sich festgelegt. «Wir halten an der herkömmlichen Berechnung mit der Referenz der durchschnittlichen Anlagestrategie fest. Sie hat ihre Begründung. Wir forcieren einen technischen Zins zwischen 3 und 3,5 Prozent. Wir sind aber der Meinung, dass der marktnahe Zins dem Stiftungsrat eine zusätzliche Information geben kann. So können wir uns vorstellen, und machen dies bereits so, diesen Zins als Zusatzinformation für die Risikosteuerung mitzuberechnen, um sie zu steuern», sagt er.
Der Entwurf für die Fachrichtlinie ist jetzt in Überarbeitung. Der Präsident der Kammer, der Pensionskassen-Experte Stephan Gerber, rechnet damit, dass frühestens im Frühling 2010 über einen korrigierten Entwurf abgestimmt wird. Für ihn ist klar, dass die technischen Zinse in der Tendenz noch stärker sinken müssen und stellt fest: «Gewisse Stiftungsräte ignorieren, dass es wichtige Argumente für einen tieferen technischen Zins gibt.» Er erkennt aber an, dass gerade jetzt in der Krise der dümmste Zeitpunkt gekommen ist, um eine derartige Anpassung vorzunehmen. «Eine solche Diskussion hätten wir in guten Zeiten führen sollen», sagt er und rät zu einem gewissen Augenmass. Und Olivier Kern? Er hofft, dass die Debatte nicht als West- versus Deutschschweizer wahrgenommen wird. «Die Deutschschweizer haben die Mehrheit in der Kammer. Bestünde dieser kulturelle Graben wirklich, so hätten sie sich längst durchgesetzt.»
Fachausdrücke für Laien
- Deckungsgrad: Rentenversprechen werden vom Gesetz oder vom Kassenreglement festgelegt. Sie werden durch ein Sparkapital garantiert. Sind die Summen der Rentenversprechen und des Sparkapitals gleich hoch, beträgt der Deckungsgrad 100 Prozent.
- Unterdeckung: Sinkt das Kapital unter die Summe der Rentenversprechen, besteht Unterdeckung – ausgedrückt in Prozent der Summe der Rentenversprechen.
- Beitragsprimat: Das häufigste Berechnungssystem; die Rente wird als Summe der Lohnbeiträge und Verzinsungen versprochen.
- Leistungsprimat: Ein Berechnungssystem im Rückzug; die Rente wird in Prozent des aktuellen Lohns versprochen.
- Umwandlungssatz: Der Satz, zu dem das Rentenkapital in jährliche Renten umgewandelt wird. Beispiel: Bei einem Umwandlungssatz von 6,4 Prozent beträgt die jährliche Rente bei 100.000 Franken (inklusive Verzinsung) 6.400 Franken. AV
Abbildungen
- Abb. 1: 60-jährige rollende Durchschnittsrendite ab 1925

- Abb. 2: Jährliche Performance bei einem Aktienanteil von 25 Prozent seit 1991

- Abb. 3: Inflation seit 1939

Welche Sanierungsmassnahmen werden ergriffen?
Acht Prozent aller Pensionskassen weisen derzeit eine Unterdeckung von unter 80 Prozent aus. Weitere 18 Prozent bewegen sich zwischen 80 und 90 Prozent, rund ein Drittel aller Kassen zwischen 90 und 95 Prozent. Dies zeigt der Pensionskassenmonitor von Swisscanto per Ende 2008.
Welche Sanierungsmassnahmen werden am häufigsten ergriffen? Die Aufsichten über die berufliche Vorsorge haben noch keinen Aufschluss darüber. «Nur wenige Stiftungsräte haben bereits einen Beschluss gefasst. Die meisten Entscheide werden im Mai bis Juni fallen», sagt Christina Ruggli, Chefin der Basler Aufsichtsbehörde. Die kantonalen Aufsichten fordern, die Sanierungsberichte bis 30. Juni abzuliefern.
Es gibt «einen Trend zur Minderverzinsung der überobligatorischen Guthaben bis hin zur Nullverzinsung des Gesamtguthabens», sagt Ruggli. Öfters anzutreffen sind Arbeitgeberbeitragsreserven mit Verwendungsverzicht (eine Art Bürgschaft des Arbeitgebers für einen Teil der Unterdeckung). «Es hat einige vereinzelte Kassen, die Sanierungsbeiträge erwägen.» Häufig vergessen werde, dass es «andere Möglichkeiten» gebe, wie beispielsweise «nicht finanzierte Leistungen, die man streichen könne, wie vergünstigte vorzeitige Pensionierungen, freiwillige Teuerungsausgleiche und Rentenerhöhungen». Ruggli lehnt politische Bestrebungen zur Aufweichung des Zwangs zu Sanierungsmassnahmen ab. «Das Gesetz sieht im Moment der Unterdeckung zwingend Sanierungsmassnahmen vor, also theoretisch selbst bei 99 Prozent», sagt Ruggli: «Wer ein Moratorium verlangt, verlangt von der Aufsicht, dass sie sich nicht gesetzeskonform verhält. Das ist inakzeptabel. Wenn, dann müsste das Gesetz geändert werden.» Offen lässt das Gesetz, «wie scharf Massnahmen ergriffen werden müssen», so Ruggli. Sie müssen verhältnismässig und der Lage der Pensionskasse angemessen sein. «Hier haben wir jede Menge Spielraum, um vernünftige, auf die Vorsorgeeinrichtung bezogene Massnahmen zu ergreifen.» Die debattierte Grenze von 90 Prozent Unterdeckung zur «zwingenden Ergreifung von Sanierungsmassnahmen» basiert auf einer Weisung der Oberaufsicht des Bundes. Entscheidend sei, ob die Kasse langfristig gesehen eine Erholungschance habe, sprich, ob die Kasse in spätestens zehn Jahren wieder Oberwasser bekommt. AV
Weitere Artikel
«Keine Panik trotz Unterdeckung» von Bernhard Raos, spn, 12. Dezember 2008
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