Pensionskassen trotz allem auf Kurs

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der FuW, 4Jun03

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Panikmache durch Politik und Medien ist nicht gerechtfertigt. Das Soll ist meistens erfüllt oder übertroffen.

Politische Ränkespiele und mediale Schelten verklären den Blick auf die tatsächlichen Leistungen der beruflichen Vorsorge. Ob Löcher vorliegen oder lediglich Beulen zurückgebildet wurden, ist eine Frage des Blickwinkels. Pensionskassen, die Überschüsse den Reserven zugeschlagen haben, stehen auf dem Papier finanziell besser da, als jene, die zusätzliche Leistungen ausgerichtet haben.

Den Versicherten wurde und wird deswegen nicht mehr Nutzen zugeführt. Der Deckungsgrad ist kein geeigneter Gradmesser für die Qualität von Pensionskassen. Ein objektiveres Bild vermittelt der Vergleich von bislang Erreichtem mit den vorgegebenen Zielen. Aus dieser Warte betrachtet sind Pensionskassen nach wie vor auf Kurs, obwohl einzelne Schiffbruch erlitten haben.

Das Schweizervolk hat vor rund dreissig Jahren mit Annahme der zweiten Säule die Ziele der beruflichen Vorsorge vorgegeben. Die Linke wollte eine Volkspension mit Altersrenten von 60 % der fünf besten Einkommensjahre, den vollen Teuerungsausgleich und Rentenerhöhungen im Einklang mit dem Wachstum des Sozialprodukts. Dem standen die Ängste von Versicherten entgegen, die bereits Geld in Pensionskassen liegen hatten.

Minimale Ziele

Sie brachten einen Gegenvorschlag mit einer Altersvorsorge, die auf den drei Säulen Staat, Arbeitgeber und Privatinitiative beruhte. Gegen den Widerstand des Kleingewerbes, das zusätzliche Kosten und Wettbewerbsverzerrungen fürchtete, fand sich schliesslich eine stattliche Mehrheit für die obligatorische berufliche Vorsorge.

Die Volkspension wurde deutlich verworfen, ihre Ziele von den Machern des Gesetzes aber mehrheitlich übernommen: Mit einer Altersrente von 60 % des letzten Lohnes wollte man Männern ab 65 und Frauen ab 62 Jahren den Fortbestand der gewohnten Lebenshaltung gewährleisten.

Je rund die Hälfte sollten die AHV und die Pensionskassen beisteuern. Weitergehende Ansprüche blieben der privaten Vorsorge überlassen. So wurden zuhanden der beruflichen Vorsorge altersabhängige Altersgutschriften berechnet, die mit einem technischen Zins von 4 % und einem Umwandlungssatz von 7,2 % eine zielgerechte Altersrente ergeben sollten.

Heute basteln Politiker wieder an diesen Zielen herum. Anlass für die angepeilten Korrekturen sind politische Ränkespiele im Nachgang zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Versicherer.

Kritiker warnten schon in der Grundsatzdiskussion davor, Versicherer in die berufliche Altersvorsorge einzubinden. Sie befürchteten, dass diese mit der zweiten Säule das Geschäft des Jahrtausends machen würden. Dem hielten die Versicherer, vom Bund artig sekundiert, entgegen, dass sie peinlich genau überwacht und alle Zahlen offen legen müssten. Sie wollten die Minimalziele übertreffen und versprachen Altersrenten von 40 % und mehr. Auch ein permanenter Teuerungsausgleich wurde in Aussicht gestellt.

Sollwerte übertroffen

Rückblickend darf festgestellt werden, dass effizient organisierte Pensionskassen in der Regel ihr Soll erfüllt und zumeist übertroffen haben. Versicherte, die vor 40 Jahren zu Bedingungen des BVG in die berufliche Vorsorge eingetreten sind, können heute eine Rente von rund 63 % des letzten Lohnes erwarten. Die AHV steuert ein Drittel und die Pensionskasse knapp 30 % bei. Dank vor- und überobligatorischer Leistungen und Zusatzausschüttungen der Vorsorgeeinrichtungen wird die tatsächliche Altersrente in den meisten Fällen sogar höher ausfallen.

Das Ergebnis ist umso beachtlicher, als der Staat den Pensionskassen unaufhörlich neuen administrativen Ballast aufbürdet. Seit 1985 dürften sich darum der Aufwand und die Kosten mehr als verdoppelt haben, was die Altersrenten um rund 10 % reduziert. top ↑

Schiffbruch mit Versicherern?

Weniger erfolgreich funktionierten Vorsorgeeinrichtungen, die ihren Sparbatzen in Versicherungen investiert haben. Leider haben die Skeptiker Recht behalten. Schon 1985, kurz nach der Einführung des BVG, haben die Versicherer den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) bedeutet, dass bislang gewährte Überschüsse künftig wegfallen würden. Die Mittel würden zur Gewährleistung der neu geforderten Zinsgarantie von 4 Prozent gebraucht.

Auch in späteren Boomzeiten haben nur die Konzerne von Überschüssen profitiert. KMU haben keine Zusatzausschüttungen erhalten. Die Mittel wurden zur Deckung von höheren Kosten gebraucht. Heute rechnen die Versicherer vor, dass ihre Kosten, bezogen auf die verwalteten Vermögen, rund 2,3 Prozentpunkte höher sind, als in vergleichbaren unabhängigen Vorsorgeeinrichtungen. Unter solchen Bedingungen bestand nie die Möglichkeit, ohne Zusatzbeiträge einen positiven Deckungsgrad zu erreichen, zumal die Versicherer traditionsgemäss konservative Anlagestrategien mit entsprechend geringerem Ertragspotential führten.

PK auf Kurs

Deckungsgrade in Funktion der «Kosten» – Versicherer erreichen nur mit Zusatzerträgen einen Deckungsgrad von 100 Prozent.

Die boomende Börse hat geholfen dieses Manko zu vertuschen. Trotz zeitweise reichlichen finanziellen Segens sind einzelne Versicherer mittlerweile vom Kurs abgekommen. Wohin Milliardenbeträge verschwunden sind, kann niemand genau sagen. Weil die Transparenz mangelhaft ist, ist auch die Höhe der fehlenden Beträge nicht mehr nachvollziehbar. Einzelne haben reagiert und sich vom Anlagegeschäft zurückgezogen.

Andere sind soweit lädiert, dass der Bund versucht, sie mit zusätzlichen Beiträgen und Leistungsreduktionen zulasten der Versicherten wieder auf Kurs zu bringen. Der Verdacht erhärtet sich, dass die Bemühungen des Bundes und die BVG-Revision nicht den Versicherten sondern vor allem den Versicherungen dienen. top ↑

Sturm und Flauten

Die Panikmache in der beruflichen Vorsorge durch Politik und Medien ist nicht gerechtfertigt. Vorsorgeeinrichtungen sind den Launen des Kapitalmarkts ausgesetzt und erleben deshalb Hochs und Tiefs. Weder auf der Leistungs- noch auf der Beitragsseite ist aber ein Auf und Ab erwünscht. Gezwungenermassen muss darum der Deckungsgrad, der das Verhältnis zwischen Vermögen und Leistung zeigt, schwanken.

Der Blick zurück zeigt, dass in der Vergangenheit öfters und über längere Zeiträume negative Deckungsgrade registriert wurden, zum Beispiel während der Ölkrise oder des Golfkriegs. Umfang und Länge waren von der Anlagestrategie und den Verwaltungs- und Administrationskosten abhängig. Besonderes Gewicht kam der Ausschüttungspolitik der Stiftungsräte zu.

Mit Zusatzausschüttungen schwanden die Reserven der Pensionskassen. Dafür stiegen die den Versicherten gewährten Leistungen. Der Deckungsgrad hat sich immer wieder erholt, wenn das Beitrag-/Leistungs-Verhältnis langfristig im Gleichgewicht war und die Pensionskassen effizient geführt wurden. Diese Bedingung ist sicherzustellen, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Kassen wieder ausgeglichene Bilanzen vorweisen. top ↑

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