Soll die Pensionskassen-Rente gekürzt werden?
Impressum: Kurzinterview mit Herbert Brändli und Anders Malmström (Details) – Pro und Kontra in UnternehmerZeitung Nr. 3-2010, 2. März 2010. Download Artikel. Mit vorliegender Genehmigung.
PRO
JA zur Generationen-Gerechtigkeit
Am 7. März wird das Schweizer Stimmvolk über die schrittweise Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent entscheiden. Dieser legt fest, wie das angesparte Pensionskassenguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird.
Diese Anpassung ist notwendig. Dem BVG-Umwandlungssatz liegen die Lebenserwartung und die Entwicklung an den Finanzmärkten zugrunde. Diese Faktoren haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert, der BVG-Umwandlungssatz wurde an diese Entwicklungen jedoch ungenügend angepasst. Folge davon ist, dass das Guthaben der Rentner heute zu schnell aufgebraucht wird und die Erwerbstätigen – die aktiven Beitragszahler – jedes Jahr die daraus entstehenden Löcher finanzieren müssen. Konkret bedeutet dies, dass die Erwerbstätigen auf ihrem BVG-Vermögen heute jährlich 600 Millionen Franken zu wenig Kapitalerträge gutgeschrieben erhalten, weil dieses Geld zur Bezahlung der zu hohen Renten verwendet werden muss.
Diese immer grösser werdende Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern bedroht die Stabilität und Sicherheit der 2. Säule. Die vorgeschlagene Anpassung ist fair, moderat und sozialverträglich. Die heute ausbezahlten Altersrenten werden nicht gekürzt. Eine einmal festgelegte BVG-Rente bleibt gesetzlich auf Lebzeiten garantiert. Die schrittweise Senkung verbessert die Sicherheit und die Risikofähigkeit der zweiten Säule in hohem Mass. Wird die Vorlage abgelehnt, nimmt die Umverteilung der Erträge zulasten der Erwerbstätigen weiter zu.
Ich setze mich deshalb für einen fairen Umwandlungssatz ein und unterstütze die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Parlament mit grosser Mehrheit beschlossene Senkung auf 6,4 Prozent. Die Anpassung ist notwendig, um das System der beruflichen Vorsorge und somit das ganze 3-Säulensystem wieder für alle Generationen gerechter zu machen.
«Die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern bedroht die Sicherheit der 2. Säule.»
KONTRA
NEIN zum erneuten Leistungsabbau
Pensionskassen gelten in der beruflichen Vorsorge mit ihren Zinsgutschriften als dritter Beitragszahler. Mit hohen Zinsen erhöhen sie den Wert von überwiesenen Lohnbestandteilen. Diese Nutzensteigerung für die Erwerbstätigen erhöht auch die Attraktivität ihrer Arbeitgeber am Arbeitsmarkt. Entgegen dem Verlauf der Wirtschaft sinken aber die Zinsgutschriften seit geraumer Zeit. Immer kleinere Umwandlungssätze werden darum auf immer kleinere Altersguthaben angewendet. Seit 1985 sind die Minimalleistungen bereits um ein Drittel geschwunden. Eine nochmalige Senkung muss entschieden abgelehnt werden.
Versicherer zählen zu den heftigsten Befürwortern. Bei negativem Konjunkturverlauf sehen sie ihre Gewinne schwinden, die sie mit den Geldern der Versicherten erwirtschaften. Sie könnten das Gewinnpotential erhalten, wenn die zahlungskräftige Kundschaft ihre eigenen Leistungen reduziert. Diese ist aber nicht für die Gewinne der Versicherer zuständig. Sie soll genügend Erträge erwirtschaften, damit ihre Renten mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten.
Prompt monieren die Befürworter, dass Pensionskassen mit dieser minimalen Leistungsvorgabe zu hohe Risiken nehmen. Dieses grundfalsche Risikoverständnis unterschlägt, dass Anlagerisiken mit der Anlagedauer abnehmen. Schwankungsrisiken von Aktien, Immobilien und Obligationen gleichen sich mit zunehmender Haltedauer an. Wegen gesamthaft unbegrenztem Anlagehorizont sind Pensionskassen geradezu dafür geschaffen, in ertragreiche Unternehmenswerte zu investieren.
Die Befürworter verängstigen das Volk zuletzt mit Rentenausfällen wegen der zunehmenden Lebenserwartung. Diese ist aber auf lange Sicht absehbar und kein Versicherungsfall. Es bleibt Zeit, das notwendige Deckungskapital frühzeitig bereit zu stellen. Die langfristigen Ertragsmöglichkeiten der Pensionskassen, betrachtet man die vergangenen 110 Jahre, bewegen sich zwischen sechs und acht Prozent. Trotz pessimistischen Prognosen zur nahen Wirtschaftsentwicklung besteht kein Grund zur Annahme, dass diese anstrebenswerten Erträge nicht mehr erreicht werden könnten.
«Seit 1985 sind die Minimalleistungen bereits um ein Drittel geschwunden.»
Herbert Brändli ist Geschäftsleiter der B+B Vorsorge AG. Anders Malmström ist Leiter Leben der AXA-Winterthur. Zurück
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