Versicherer-Hitliste

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der AWP – Fachzeitschrift für Sozialversicherung 22. Oktober 2002

Jetzt lassen Versicherungsgesellschaften ihre Hosen herunter. Einige Pa(a)rLamentarier jubeln, andere sind über die ungewohnte Offenheit erstaunt. Bis anhin war die Handhabung der Überschüsse das best gehütete Versicherungsgeheimnis. Aus strategischen und marktpolitischen Überlegungen haben sich die Gesellschaften lieber im Nebel gehalten, als den Konkurrenten und Konsumenten Einblick in die eigenen Zahlen zu gestatten. Nach ihren neusten Bekenntnissen wollen sie zwischen 90 und 95 der erzielten Überschüsse, oder 18,5 Milliarden Franken, den Versicherten zurückerstattet haben. Für den Laien sind diese Zahlen beeindruckend und für Insider mögen sie aufschlussreich sein. Aber was bedeuten sie tatsächlich für den Endverbraucher, den Versicherten?

Die aufgelisteten Zahlen und die hohen Rückerstattungsraten kontrastieren scheinbar scharf mit früheren Aussagen der Versicherer. Noch diesen Sommer wurde beispielsweise von der Winterthur die leidige Erfahrung vieler KMU bestätigt, dass den Versicherten auch in Boomzeiten kaum mehr als vier Prozent Zinsen auf ihren Altersguthaben gutgeschrieben wurden. Im Gegenteil – nach Vertragsauflösungen ergaben Abzüge bis zu acht Prozent allenthalben langjährige Durchschnittsverzinsungen unter dem ominösen BVG-Minimalzins. Die vermeintlichen Diskrepanzen zwischen den leidigen Erfahrungen der KMU mit hohen Beiträgen und geringen Erträgen einerseits und den Aussagen ihrer Versicherer anderseits sind dennoch einfach erklärbar.

Die Versicherungstarife beruhen auf kalkulatorischen Annahmen über den künftigen Risikoverlauf, erwartete Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie langfristige Erträge. Diese Vorgaben werden mit einer Überschussmarge getoppt, in Tarife vermengt und dem Bundesamt für Privatversicherungen zur Genehmigung vorgelegt. Die in das System einfliessenden Ertragserwartungen entsprechen dem sogenannten technischen Zins. Er lag in der Schweiz traditionell um drei Prozent, musste 1985, zumindest für den obligatorischen Bereich, aber auf vier Prozent angehoben werden. Die Folge war, dass vor Einführung des BVG regelmässig angefallene Überschüsse ab diesem Zeitpunkt schlagartig weggefallen sind.

Die Vorsorgekosten, die für jeden einzelnen Versicherten vorschüssig in Rechnung gestellt werden, beruhen mithin auf Erwartungen und enthalten zudem eine Gewinnmarge. Am Ende einer Versicherungsperiode werden die getroffenen Annahmen mit den erwirtschafteten Tatsachen verglichen. Solange schlecht gewirtschaftet wurde, stehen keine Überschüsse zur Verteilung an. Sie werden nur fällig, falls das Gesamtresultat die Erwartungen übertrifft. Das kann der Fall sein, wenn der tatsächliche Risikoverlauf besser als erwartet war, die Kosten niedriger als vorgesehen ausfielen und/oder die Erträge über dem technischen Zinsfuss lagen. Bei ausgeglichenem Resultat verbleibt ein Überschuss in Höhe der Gewinnmarge. Dieser wurde allerdings von den Versicherten selbst vorfinanziert und nicht von den Gesellschaften erwirtschaftet.

Mit der Offenlegung der Verteilungspraxis von Überschüssen ist offensichtlich nichts über die Effizienz der Versicherer gesagt. Sie kann erst mittels Vergleichen von Beiträgen, Reserven und ausgeschütteten Erträgen schlüssig beurteilt werden. Erfahrungen von KMU mit überhöhten Verwaltungskostenbeiträgen und unterdurchschnittlichen Zinsen auf ihren Altersguthaben sind bis anhin nicht entkräftet.

Bei den Ertragserwartungen haben sich die Lobbyisten mit gütiger Hilfe ihrer Wissenschaftler auf eine Kopfkissenstrategie mit maximal 3 % geeinigt. Lieber wäre allerdings ein noch tieferer technischer Zinssatz, damit liesse sich in Zukunft im BPV besser schlafen. Weniger Gemeinsames findet sich auf der Aufwandseite. Bereits vor Jahren wurden an Universitäten für Versicherungssammelstiftungen Verwaltungskosten von 2000 Franken und mehr pro Versicherten und Jahr ermittelt. Der Versicherungsreisende und profilierte Pensionskassenexperte Arnold Schneiter berechnet die Kosten der Versicherer generell um 2,3 Vermögensprozente über denjenigen von autonomen Kassen und fordert gleich lange Spiesse, sprich noch höhere Prämien. Unabhängige Vergleiche zeigen Prämiendifferenzen bis zu 100 Prozent zwischen einzelnen Versicherungsgesellschaften.

Sie stehen in einem privatrechtlich begründeten Auftragsverhältnis zu ihren eigenen Sammelstiftungen. Ihre Leistungsfähigkeit und die ausgeschütteten Erträge haben aus dieser Sicht mit den gesetzlichen Minimalleistungen sowenig Zusammenhang, wie die Ausschüttungen von Ebners Visionen. Es ist daher müssig nachträglich Transparenz zu fordern. Zum einen sind die gewünschten Daten nicht verfügbar. Sie werden offensichtlich aus nicht relevanten Branchenkennzahlen konstruiert und variieren täglich. Zum andern sind Versicherungsgesellschaften keine offiziellen BVG-Vorsorgeträger. Für die vieldiskutierte, im Vorsorgereglement verbriefte, Leistungsgarantie zeichnet der Stiftungsrat verantwortlich. Er steht unter Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV). Dagegen ist das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) primär für das Wohl der Versicherungsgesellschaften besorgt. Mit der dannzumal von Lobbyisten erzwungenen, gesetzlichen Abhängigkeit der beiden Aufsichtsämter wurde einmal mehr der Bock zum Gärtner gemacht. Die Unmöglichkeit dieser BVG-Konstruktion zeigt sich auf allen Ebenen:

Die Juristen sprechen heute einer Doppelaufsicht durch BSV und BPV das Wort, obwohl das EJPD 1990 genau diese in Sachen Sammelstiftung verworfen hat. So erstaunt es auch nicht, dass im Bundesrat die Zinsdiskussion von der Interessenvertreterin Ruth Metzler diktiert wird. Sie hat den Schnägg schon lang im Sack und die zuständige Ruth Dreifuss weist nicht darauf hin und tut ihr so vor ihrem Rücktritt nicht mehr weh. top ↑

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